Willkommen im Restaurant Wiesental
Aufgrund der behördlichen Anordnung besteht die Pflicht, dass eine Person pro Tisch/Gruppe nachfolgende Angaben ausfüllt.
Aufgrund der behördlichen Anordnung besteht die Pflicht, dass eine Person pro Tisch/Gruppe nachfolgende Angaben ausfüllt.
Der Bundesrat und BAG verpflichtet das Gastgewerbe zu einem Schutzkonzept gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Mit diesem Erfassungsformular werden die Auflagen des Bundesrates und BAG umgesetzt. Aufgrund des sogenannten „Contact Tracingsʺ sind die folgenden Kontaktangaben zu erheben.
Zur Nachverfolgung einer möglichen Ansteckung mit dem Corona-Virus werden deine persönlichen Daten erfasst. Die Daten werden nur im Ansteckungsfall an die Behörden weitergegeben, ansonsten werden Check-Ins nach 14 Tagen gelöscht..